Wussten Sie, ...

  • dass die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren ihren Dienst ausüben ohne auch nur einen Cent dafür zu bekommen? Trotzdem sind die Feuerwehrmitglieder 24 Stunden am Tag und 365 Tage im Jahr für Sie da!
  • dass alle Orts- bzw. Stadtfeuerwehren keine Vereine, sondern laut dem Burgenländischen Feuerwehrgesetz aus dem Jahre 1994 den Status einer „Körperschaft öffentlichen Rechts“ besitzen? Vereine unterliegen dem Vereinsgesetz aus dem Jahre 2002.
  • dass im Einsatzfall, besonders wenn die Feuerwehr noch nicht eingetroffen ist, ein Feuerlöscher oft das erste zur Verfügung stehende Löschmittel ist? Überprüfen Sie daher jeden Feuerlöscher alle zwei Jahre auf seine Funktion.
  • dass es einen Unterschied bei den Begriffen "Retten" und "Bergen" gibt? Gerettet werden nur lebende Menschen, Tiere oder lebensnotwendige Güter. Der Begriff "Bergen" bezieht sich auf verstorbene Menschen und Tiere sowie auf sonstige Sachgüter, wie zum Beispiel Fahrzeuge.
  • dass es im Burgenland insgesamt 324 Feuerwehren gibt? (Stand 2017)
  • dass jeder Eigentümer (Inhaber) eines Gebäudes verpflichtet ist, Einrichtungen der Ersten Löschhilfe in einem dem Stand der Technik entsprechenden Ausmaß bereitzustellen und instand zu halten (inkl. regelmäßige Überprüfung der Feuerlöscher)?
  • dass 97 % der Österreicher ein "sehr hohes" Vertrauen in ihre "Feuerwehrmänner und -frauen haben und somit den 1. Platz in Österreich und in Europa belegen?
  • dass im Jahr 2013 die Feuerwehren österreichweit zu 221.992 Einsätzen gerufen wurden. Davon waren 57.148 Brandeinsätze, 139.881 technische Einsätze und 24.963 sonstige Einsätze (Brandwache...)
  • dass in Österreich 337.673 Männer und Frauen Mitglieder in der Feuerwehr sind? Im Burgenland sind 16.662 Männer und Frauen bei der Freiwilligen Feuerwehr. Im Schnitt ist damit jeder 17. Einwohner des Burgenlandes bei der Feuerwehr!
  • dass jedermann verpflichtet ist, bei Bedarf über Aufforderung bei der Bekämpfung von Bränden und bei der Beseitigung von Gefahren, soweit deren Abwehr in den Wirkungsbereich der Gemeinde fällt, nach Kräften unentgeltlich mitzuwirken?
  • dass sich im Bezirk Güssing mit Hasendorf und Tschanigraben 2 Feuerwehren aufgelöst haben?
  • dass die Burgenländischen Feuerwehren im Jahr 2017 insgesamt 17.165 Mitglieder hatten, davon 1.162 Frauen und 1.439 Jugendliche?
  • welcher Unterschied zwischen Gefahrgut und Schadstoff besteht? Ein Gefahrgut ist ein potentiell gefährlicher Stoff, der sicher in einem verschlossenem Behälter aufbewahrt wird. Wird der Behälter verletzt und tritt der gefährliche Stoff aus, so spricht man von einem Schadstoff.
  • dass die Österreichischen Feuerwehren im Jahr 2013 rund 2.625.000 Einsatzstunden an freiwilliger Arbeit leisteten?
  • dass es eine Straftat ist, wenn jemand vorsätzlich oder grob fahrlässig den Einsatz einer Feuerwehr behindert oder vereitelt?
  • dass die Burgenländischen Feuerwehren im Jahr 2017 insgesamt zu 6.679 Einsätzen ausgerückt sind, davon 5.166 technische Einsätze, 1.513 Brandeinsätze mit 103.811 Arbeitsstunden (unentgeltlich)?
  • dass es in Österreich lediglich sechs Berufsfeuerwehren (Graz, Innsbruck, Klagenfurt, Linz, Salzburg und Wien) gibt und damit das österreichische Feuerwehrwesen fast ausschließlich von Freiwilligen Feuerwehren und Betriebsfeuerwehren betrieben wird?