Allgemeine Brandverhütungsmaßnahmen

Unachtsamkeit
Viele Brände haben ihre Ursache in Unachtsamkeit und mangelnder Kenntnis der Brandgefahren. Gefahren kennen und erkennen kann Brände verhindern.

Umgang mit Feuer und offenem Licht
Der Umgang mit Feuer und offenem Licht erfordert immer besondere Vorsicht! Kein Kerzenlicht in Dachböden, Scheunen, Abstellräumen und Kellern, wenn notwendig Taschenlampe verwenden.

Streichhölzer und Feuerzeuge
Streichhölzer und Feuerzeuge gehören nicht in Kinderhand und dürfen auf für Kinder nicht erreichbar sein. Bedenke: Eltern und Aufsichtspersonen haften für ihre Kinder!

Gas- und Flüssiggasanlagen
Gas- und Flüssiggasanlagen und die dazugehörigen Leitungen dürfen nur von sachkundigen Handwerkern installiert werden.

Flüssiggasbehälter
Flüssiggas ist schwerer als Luft! Flüssiggasbehälter dürfen daher nie in Kellerräumen, aber auch nicht in Treppenhäusern, Durchgängen und Nebenausgängen aufgestellt werden. Flüssiggasbehälter sind vor Wärmeeinwirkung (Sonnenbestrahlung, Ofen, etc.) zu schützen.

Anschluss von Gasflaschen
Gasflaschen müssen immer absolut dicht angeschlossen werden. Nach jedem Wechsel ist eine Dichtheitsprobe mittels Prüfspray oder Seifenwasser, keinesfalls aber durch „Ableuchten“ mit offener Flamme durchzuführen.

Elektrogeräte
Nur ÖVE-geprüfte Geräte verwenden und nur vom Fachmann reparieren lassen. Die Verwendung von Wärmegeräten mit offener Heizspirale ist grundsätzlich verboten.

Sicherungen
Keinesfalls „geflickte“ (überbrückte) Sicherungen verwenden, da diese nicht den erforderlichen Überlastschutz gewährleisten. Für einen ausreichenden Vorrat an Reservesicherungen sorgen. Besser ist die Verwendung von Sicherungsautomaten.

Verlängerungskabel
Verlängerungskabel müssen Wärme an die Umgebung abgeben können. Werden sie unter Teppichen verlegt oder bleiben sie während der Arbeit auf einer Kabeltrommel aufgespult, kann der Wärmestau zum Brand führen.

Steckdosen
Die Verwendung von Mehrfachsteckdosen ist nur für den Anschluss von Kleingeräten (Radio, Fernseher, Videorecorder, etc.) zulässig. Steckvorrichtungen in Lampenfassungen sind aus Sicherheitsgründen verboten.

Abschalten von Elektrogeräten
Beim Verlassen der Wohnung oder des Arbeitsplatzes ist zu kontrollieren, ob alle Elektrogeräte ausgeschaltet sind. Stecker von beweglichen Elektrogeräten sollten aus der Steckdose gezogen werden.

Brandgefahr im Wohnbereich

Öfen und Herde
Das unsachgemäße Aufstellen von Öfen, Herden und sonstigen Feuerstätten ist eine häufige und meist unerkannte Gefahrenquelle.

  • keine brennbaren Gegenstände im Umkreis von einem halben Meter
  • Ofenschirm verwenden
  • Rauchfangkehrer zu Rate ziehen

Heißes Fett
Überhitztes Fett kann zur Selbstentzündung führen. Fettbrände sind die häufigsten Ursache für Küchenbrände.
Brennendes Fett keinesfalls mit Wasser löschen, sondern immer „abdecken“.
Auch kein tropfnasses Bratgut in heißes Fett einbringen, da durch das ausspritzende Öl Brandgefahr entsteht. Frittiergeräte sind zwar mit einem Thermostat ausgerüstet, dürfen aber trotzdem nicht unbeaufsichtigt betrieben werden. Altes Fett ist leichter entzündlich als frisches, daher erhöht ein öfterer Fettwechsel die Brandsicherheit.

Fernsehgerät, DVD-Recorder
Eingeschaltete Fernsehgeräte und DVD-Recorfer geben Wärme ab, die abgeführt werden muss. Werden solche Geräte in einen Schrank oder Wandverbau eingebaut, muss für ausreichende Belüftung gesorgt werden. Zwischen den Wänden und dem Gerät muss seitlich und nach oben mindestens 10 cm Abstand sein.

Aufstellung von Wärmegeräten
Kochplatten, Kaffeemaschinen, Teewassererhitzer u.ä. sind immer auf unbrennbarer Unterlage aufzustellen und sollen mindestens ½ m Abstand zu brennbaren Materialien haben. Heizspiralen von Tauchsiedern müssen immer von Flüssigkeit umgeben sein.

Bügeleisen
Bügeleisen dürfen nicht „vergessen“ werden. Bei Arbeitsunterbrechung oder zum Arbeitsende sind die Geräte stets abzuschalten, der Stecker ist abzuziehen.

Heizperiode
Vor Beginn der Heizperiode Feuerstätten und Rauchfänge durch den Rauchfangkehrer überprüfen und bei Bedarf instandsetzen lassen. Besondere Vorsicht ist nach Um- und Neueinbauten geboten.

Asche
Ausgeräumte Asche kann bis zu 24 Stunden zündfähig sein und darf daher niemals in brennbaren Behältern (Pappkartons, Kunststoffeimern, Kunststoffmülltonnen) entsorgt werden. Asche darf nur in Metallmülltonnen entleert werden, die im Freien stehen.

Küchendunstabzüge
Die Filter von Küchendunstabzügen sind regelmäßig zu reinigen oder auszutauschen. Ausgewechselte Filter sind leicht brennbare Abfälle!

Weihnachtsbaum
Christbaumbrände treten häufig auf, sind eine enorme Brandgefahr, können aber bei Berücksichtigung der einfachsten Sicherheitsregeln leicht vermieden werden:

  • Christbäume nie in der Nähe von Vorhängen aufstellen
  • Kerzen am Christbaum so anbringen, dass Äste und Schmuck von den Kerzenflammen nicht entzündet werden können
  • Zuerst die oberen und dann die unteren Kerzen anzünden
  • Kerzen nie ohne Beaufsichtigung brennen lassen
  • Papier und Schmuck nicht mit den Lampen von elektrischen Christbaumkerzen in Berührung bringen. Kerzen, vor allem Wunderkerzen (Sternspritzer) nicht mehr entzünden, wenn der Christbaum bereits trocken (dürr) geworden ist.
  • Vor dem Entzünden der Christbaumkerzen Löschgerät bereitstellen (z.B.: Nasslöscher oder Sodawasserflasche)

Christbäume bleiben länger frisch und damit weniger brandgefährlich, wenn sie vor dem Fest in kühlen Räumen gelagert und in einem Kübel mit Wasser gestellt werden. Auch mit Wasser befüllte Christbaumständer verhindern das rasche Austrocknen des Baumes und erhöhen dadurch die Brandsicherheit.

Brandgefährliches Verhalten, brandgefährliche Tätigkeiten

Rauchen
Unachtsamkeit beim Rauchen, besonders das Wegwerfen von brennenden Streichhölzern oder glühenden Zigarettenresten, ist eine häufige Brandursache.

Keinesfalls geraucht werden darf:

  • In brandgefährlicher Umgebung (Tankstellen, Theater, Warenhäuser, holz- und papierverarbeitende Werkstätten)
  • Bei der Verarbeitung von Kunststoffklebern

Beim Umgang mit brennbaren Flüssigkeiten wie Fleckputzmitteln, Farben, Lacken (auch wasserlösliche Lacke sind brennbar) und Versiegelungsanstrichen.

Hantieren mit offenem Feuer und Licht
Kerzen sowie Gas- und Petroleumlampen dürfen nicht ohne Aufsicht und nie in leicht brennbarer Umgebung verwendet werden.

Feuer im Freien
Feuer gefährdet die Umgebung durch Bodenbrand und Funkenflug! Es muss daher von brennbaren Bauten mindestens 10 m, von Wald und Erntegutlagerungen mindestens 100 m Abstand eingehalten werden. Vor dem Verlassen müssen alle Glutreste zuverlässig mit Wasser gelöscht werden.

Verarbeitung von Lacken, Versiegelungsmitteln und Kunststoffklebern
Alle diese Materialien enthalten Lösungsmittel deren Dämpfe explosiv und schwerer als Luft sind. Bei der Verarbeitung ist daher unbedingt im Arbeitsraum, aber auch in den benachbarten und darunterliegenden Räumen auf folgende Sicherheitsvorkehrungen zu achten:

  • Während der Arbeit immer gut lüften
  • Keine Lichtschalter betätigen
  • Nicht rauchen
  • Kein Feuer und offenes Licht verwenden
  • Keine Heiz- und Trocknungsgeräte verwenden

Nach der Arbeit alle Behälter dicht verschließen.

Brandgefährliche Tätigkeiten (Heißarbeiten)
Sind die Hauptbrandursache in Industrie und Gewerbe! Zu den brandgefährlichsten Tätigkeiten zählen:

  • Autogenes Schneiden
  • Autogen- und Elektroschweißen
  • Trennschleifen
  • Löten
  • Flämmen

Allen diesen „Heißarbeiten“ ist gemeinsam, dass sie bei ihrer Anwendung große und daher zündfähige Hitze freisetzen, aber auch durch Flammen und Funken Zündungen von brennbaren Stoffen auch in der weiteren Umgebung der Arbeitsstelle sowie in darunter und darüber liegenden Räumen verursachen können. Flammen und Funken können in Fugen langanhaltende Schwelbrände auslösen, die erst Stunden nach Arbeitsende zum Ausbruch kommen.

Alle Heißarbeiten sind daher nur nach Bereitstellung geeigneter Löschgeräte unter fachlicher Überwachung und mit mehrmaligen Nachkontrollen innerhalb von 2 bis 3 Stunden nach Arbeitsende durchzuführen.

Waldbrandgefahr
Waldbrände vernichten nicht nur Wald- und Wildbestand, sie gefährden vor allem die Personen (Feuerwehr und Forstpersonal), die zur Brandbekämpfung eingesetzt werden müssen. Die Waldbrandgefahr ist im Frühjahr nach der Schneeschmelze sowie im Sommer und Herbst bei Trockenheit besonders groß. Im Wald ist aber zu jeder Jahreszeit das Anzünden und Unterhalten von Feuern, sowie das Rauchen und Hantieren mit offenem Licht verboten.

Quelle: Landesfeuerwehrverband Burgenland